Standesamt & Staatsbürgerschaft
Standesbeamtinnen:
Heike Resch 03453/ 2507-22 , heike.resch@ehrenhausen.gv.at
Marianne Skringer 03453/ 2507-12, marianne.skringer@ehrenhausen.gv.at (derzeit in Karenz)
Veronika Wrumec, 03453/2507-21, veronika.wrumec@ehrenhausen.gv.at
Heiraten in Ehrenhausen an der Weinstraße
Für standesamtliche Trauungen wenden Sie sich an unsere Standesbeamtinnen:
Frau Heike Resch
Frau Marianne Skringer (derzeit in Karenz)
Frau Veronika Wrumec
Nicht nur für das Brautpaar, auch für die Standesbeamtinnen ist die Eheschließung ein besonderes Ereignis, das sie mit Ihnen gemeinsam so schön wie möglich gestalten wollen. Nehmen Sie sich dazu etwas Zeit, um alle etwaigen Vorstellungen bei einem gemeinsamen Termin vorab zu besprechen.
Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit im Zentralen Personenstandsregister:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)
- ggf. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Urkunden aller früheren Partnerschaften und Nachweise über deren Auflösung
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
- Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen
Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich)
- Ehefähigkeitszeugnis (Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen – nur 6 Monate gültig!)
Konventionsflüchtlinge
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft/Konventionspass
- Ausländische Personenstandsurkunden werden akzeptiert, bedürfen aber je nach Staat einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille
- Fremdsprachige Urkunden sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich zu übersetzen
Locations in Ehrenhausen an der Weinstraße