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  • Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt

    einer Abgabe nach Maßgabe der Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße.

    (siehe Download weiter unten)

     

    Hundekundenachweis:

     

    Ist ein Hundekundenachweis nach § 3b Abs. 8 des Stmk. Landes- Sicherheitsgesetzes erforderlich

    und kann dieser bei einer Meldung nach § 10 der Hundeabgabenordnung nicht vorgelegt werden,

    so erhöhen sich die festzusetzenden Abgaben auf das Zweifache.

     

    NÄCHSTE TERMINE:

    Samstag, den 28.09.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

     

    Anmeldungen richten Sie bitte an: bhlb@stmk.gv.at

    unter Angabe des vollständigen Namen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer, sowie

    das Kursdatum, an dem Sie teilnehmen möchten.

    Gebühr: € 41,60

     

    Hundeabgabenverordnung_02062021