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  • Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

    Allgemeine Informationen

    Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Medizinische Hilfen

    • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
    • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
    • Orthopädische Versorgung
      Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
    • Hauskrankenpflege
    • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

    Pädagogische Hilfen

    • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
    • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
    • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

    Hilfen zur beruflichen Eingliederung

    Hilfen zur sozialen Eingliederung

    Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

    • Zuschüsse z.B. für
      • Den Kauf eines Pkw
      • Die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
    • Soziale Dienste
    • Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
    • Heimunterbringung
    • Förderungen zur sozialen Rehabilitation

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

    Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz