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  • Ablauf eines Volksbegehrens – Übersicht

    Diese Tabelle beschreibt die einzelnen Stadien eines Volksbegehrens.
    Stadium Kurzbeschreibung
    Anmeldung und Registrierung
    • Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
    • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
    • Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
    • Anmeldung wird zugelassen ⇒
      • Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
      • Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
      Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens
    Sammlung von Unterstützungserklärungen
    ("Einleitungsverfahren")
     
    • Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
    • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
    • Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
    • 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
      • Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
      Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren
    Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
    • Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
    • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
    • Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
    • Antrag wird stattgegeben ⇒
      • Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
      Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
    Sammlung von Unterschriften
    ("Eintragungsverfahren")
    • Eintragungszeitraum: acht Tage
    • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
    • 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
      • VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
      Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren
    Parlamentarisches Verfahren
    • VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
    • Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
    • Beratung des VB im Plenum
      Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren
    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres