Am Sonntag, 23. März 2025 finden in der Steiermark Gemeinderatswahlen statt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
und am Stichtag (06.01.2025) die österreichische Staatsbürgerschaft
oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den
Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).
Personen die am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen können,
haben die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen.
Solche Wahlkartenanträge sind schriftlich (auch online unter www.wahlkartenantrag.at) bis
Mittwoch, dem 19. März 2025 und mündlich (persönlich im Gemeindeamt – telefonisch ist NICHT
möglich!) bis zum Freitag, dem 21. März 2025, 12:00 Uhr möglich.
Wann wird die Wahlkarte seitens der Gemeinde ausgestellt?
Die Wahlkarten werden bereits ausgestellt. Die Wahlkarte ist, wie in § 39a GWO geregelt, an die
Antragstellerin oder den Antragsteller auszufolgen oder wird übermittelt.
Wie kann mit der Wahlkarte gewählt werden?
-Sofortige Stimmabgabe im Gemeindeamt, bei mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte und sofortiger Ausfolgung derselben
– Mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) vom In- oder Ausland aus
– Vor einer örtlichen Wahlbehörde am Wahltag (in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde)
– Abgabe der Wahlkarte in einem Wahllokal
– Beim Besuch durch eine besondere „fliegende“ Wahlbehörde (nach einem entsprechenden
Antrag)
Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an die Gemeinde zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales in der Gemeinde am Wahltag einlangt.
Verspätet einlangende Wahlkarten können in die Ergebnisermittlung nicht
einbezogen werden.
Wählen am Wahltag in unseren Wahllokalen:
Sprengel 1, Ehrenhausen, Rathaus Ehrenhausen, 8:00 bis 12:00 Uhr
Sprengel 2, Berghausen, Kindergarten Berghausen, 8:00 bis 12:00 Uhr
Sprengel 3, Ratsch, Volksschule Ratsch, 8:00 bis 12:00 Uhr
Sprengel 4, Retznei, Volksschule Retznei, 8:00 bis 12:00 Uhr