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  • Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weichselbaum 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Weiden am See 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Weiden bei Rechnitz

    Empfehlung Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und Gartengeräten im Ortsgebiet   erlaubt:
    • Montag bis Freitag 
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 17 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertagen
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Weppersdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Wiesen Verordnung Betrieb von Rasenmähern sowie die Verwendung bzw. der Betrieb von sonstigen lärmerregenden Arbeitsgeräten 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertagen
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Wiesfleck keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019

    Wimpassing an der Leitha 

    keine Vorgaben