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  • Überlegungen vor Kreditaufnahme

    Die Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer gehen mit einem Kreditvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein. Eine Änderung der eigenen wirtschaftlichen Situation durch einen möglichen Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes muss mit einkalkuliert werden.

    Für die Leistungen der Kreditgeberin/des Kreditgebers sind Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen, Gebühren und Spesen zu bezahlen. Außerdem müssen Gebühren an den Staat bezahlt werden.

    Die Kreditkosten sind je nach Vermögenssituationen oder eingebrachten Kreditsicherheiten verhandelbar.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion