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  • Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Schiefling am Wörthersee  

    Verordnung 

    Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Laubbläsern, Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen, Häckslern etc. in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    gilt nicht für:

    Maschinen und Geräte, die zur landwirtschaftlichen Futtereinbringung erforderlich sind

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 9 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Spittal an der Drau

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Georgen am Längsee

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern und anderen Grasschneidegeräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr 
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Margareten im Rosental 

    keine Vorgaben

     

     

    St.  Paul im Lanvanttal

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Urban

    keine Vorgaben

     

     

    St. Veit an der Glan

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Steindorf am Ossiacher See 

    Verordnung 

    Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    verboten:

    • werktags
      • 12 bis 14 Uhr (1. Mai bis 31. Oktober)
      • 20 bis 8 Uhr (ganzjährig)
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steinfeld 

    Empfehlung 

    Rasenmähen, Holzschneiden, -hobeln, -sägen, -hacken, Betrieb von Baumaschinen und Einwerfen von Alt-Glas in die Container 

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14:30 Uhr
      • 20 bis 9 Uhr 

    Stockenboi

    keine Vorgaben