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  • Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Kaisersdorf 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern auf den im Bauland und Verkehrsflächen ausgewiesenen Grundstücken laut dem geltenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kaisersdorf 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Kemeten Verordnung

    Rasenmähen, Holzschneiden, sonstige lärmerzeugende Tätigkeiten, Kompressorarbeiten, Arbeiten mit lärmerzeugenden Baumaschinen, lärmerzeugende Geräte zur Vertreibung von Tieren aus landwirtschaftlichen Kulturen, das Verbringen von Jauche-, Klär-, Sicker- und Düngegrubenmaterial auf Gebieten, die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt für: das gesamte Bauland-Wohngebiet, Bauland-Dorfgebiet, sowie in Gebieten, die direkt an diese Widmungsgebiete anschließen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Kobersdorf Empfehlung Lärmbelästigung durch Holzschneide- und Mäharbeiten bzw. Hundegebell

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    21. Juni 2021
    Krensdorf keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019