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  • Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maria Rain 

    Verordnung 

    Motor- und Kreissägen, Rasenmäher u.Ä. im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden 

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Maria Saal 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr 
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Maria Wörth

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 9 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Micheldorf

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Millstatt am See 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    zusätzlich:

    Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen, Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Mölbling

    Verordnung

    Rasenmähen in den Ortschaften und Siedlungen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 17 Uhr

    Mörtschach 

    keine Vorgaben