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  • Verwaltungsstrafen − Energieausweis

    Bei Verletzung der Informations-, Vorlage- oder Aushändigungspflicht können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden.

    Rechtsgrundlagen

    § 9 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz