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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Fehring 
     

    Empfehlung 
     

    Rasenmähen 
     

    zu unterlassen:

    • täglich
      • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)

    1. Oktober 2019

    Feldkirchen bei Graz 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 19 Uhr

    1. Oktober 2019

    Fernitz-Mellach Verordnung

    Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten – dies sind all jene Arbeiten, die mit großer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen

    Ausgenommen: landwirtschaftliche Betriebe, Arbeiten im öffentlichen Interesse

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Juni 2015

    Fischbach

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Fohnsdorf 

    Verordnung

    Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen udgl.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    (gilt nicht für öffentliche Grünanlagen)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Frauental an der Laßnitz Verordnung Inbetriebnahme und Betätigung von mit Benzinmotor betriebenen Rasenmähern

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    22. Juni 2021

    Friedberg keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019

    Frohnleiten 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Fürstenfeld 

    Verordnung 

    Betrieb von elektrischen und Benzinmotorrasenmähern und aller Arten von Motor- und Kreissägen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr

    verboten: 

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019