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  • Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Gitschtal 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Erholungsgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    verboten: (von 1. Mai bis 30. September)

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Glödnitz 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gnesau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Griffen

    keine Vorgaben

     

     

    Gurk 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Guttaring

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig