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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Maria Lankowitz 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Mariazell

    keine Verordnung

     

     

     

    Markt Hartmannsdorf

    Empfehlung

    Rasenmähen, sowie die Verwendung anderer lärmerzeugender Gartengeräte wie z.B. Häckseln, Sägen, Laubsaugern, Heckenscheiden, etc.   

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 15 Uhr

    1. Oktober 2019

    Mautern in Steiermark

    Verordnung 

    lärmverursachende Arbeiten wie der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Firmen, die Grünlandpflege durchführen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
     

    Miesenbach bei Birkfeld

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Mitterberg – Sankt Martin

    Verordnung

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Mooskirchen

    keine Vorgaben 

     

     

     
    Mortantsch Empfehlung Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    empfohlen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    29. April 2019

    Murau 

    Verordnung 

    lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und Ähnliches

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Mureck 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 19 Uhr

    6. September 2022

    Mürzzuschlag 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig