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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Manning 

    keine Vorgaben 

     

     

    Marchtrenk

    Empfehlung

    Betrieb von motorgetriebenen Gartengeräten (u.a. Rasenmähern)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mattighofen

    Verordnung

    lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 22 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mauerkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Mayrhof 

    keine Vorgaben 

     

     

    Mettmach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Micheldorf 

    Empfehlung 

    Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Mondsee 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen und Elektrotrimmer

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Moosbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Moosdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Munderfing Empfehlung Einsatz von lärmerregenden Geräten

    zu unterlassen:

    • mittags
    • in den Abendstunden
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mühlheim am Inn 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Münzbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Münzkirchen 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion